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Fugeninstandsetzung & Fugensanierung für Park- und Industrieflächen
Fugen abdichten in Tiefgaragen, Parkhäusern und Industrieanlagen
Witterung, Frost-Tau-Wechsel und chemische Belastungen setzen Fugen in Parkhäusern, Tiefgaragen und Werkstätten stark zu. Besonders die Übergänge zwischen Bodenbeschichtung und Fugenprofil sind anfällig – hier drohen Feuchteeintritt, Korrosion oder Betonschäden.
Wir sorgen für dauerhafte und normgerechte Lösungen: Unsere Systeme zur Fugenabdichtung sind robust gegenüber Tausalzen, wasserdicht ausgeführt und auch bei starker mechanischer Belastung beständig.
Auch Anschluss- und Bodenfugen in stark beanspruchten Bereichen – z. B. in Tankstellen oder auf LAU-Flächen – müssen regelmäßig saniert werden. Eine fachgerechte Fugensanierung senkt langfristig die Instandhaltungskosten und erhöht die Betriebssicherheit.
Unsere Leistungen in der Fugeninstandsetzung
Als zertifizierter Fachbetrieb nach AwSV (vormals WHG) bieten wir folgende Leistungen:
- Fugenabdichtung in Tiefgaragen, Parkdecks, Parkhäusern
- Boden- und Wandanschlussfugen in LAU-Anlagen
- Fugensanierung in Abfüllplätzen, Hofflächen, Umschlagzonen
- Dichtsysteme für Auffangwannen, Fasslager, Lagertanks
- Fugenabdichtung in Werkstätten und Industrieböden
- Fugen in Tankstellen und Waschanlagen
- Zuverlässige Abdichtung bei chemischer und mechanischer Belastung
- Erfüllung der Anforderungen nach WHG / AwSV
Fugenabdichtung nach WHG – für wassergefährdende Bereiche
In Bereichen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden, ist eine spezielle Fugenabdichtung nach WHG erforderlich. Die Anforderungen sind in der AwSV geregelt und verlangen den Einsatz geprüfter Materialien und Fachfirmen.
Wir setzen dauerelastische, chemikalienbeständige Dichtungssysteme ein, die auch bei thermischer und mechanischer Beanspruchung zuverlässig funktionieren. Unsere Abdichtungen sind beständig gegen Öle, Laugen, Säuren sowie Frost- und Tausalze – für maximale Sicherheit im Gewässerschutz.



FAQ – Antworten auf Fragen zur Fugeninstandsetzung
Warum reicht eine handelsübliche Fugenmasse für Tiefgaragen und LAU-Anlagen nicht aus?
Standard-Silikone und Acrylmassen sind für Hochbaufugen konzipiert – sie widerstehen weder Fahrzeugüberrollung noch Frost-Tau-Wechseln noch dem chemischen Angriff durch Kraftstoffe, Öle und Laugen. In AwSV-relevanten Bereichen verlangt AwSV §62 ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Fugenmassen durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Als dokumentiertes Praxisbeispiel: Für die WHG-Beschichtung der Stüken-Produktionshallen in Rinteln (9.000 m², 2012, Bauherr: Hubert Stüken GmbH & Co. KG) setzte Schwegmann das zugelassene System StoPox WHG (StoCretec) mit vollständiger Behördendokumentation ein. Schwegmann ist Fachbetrieb für AwSV vom TÜV Nord.
Ab wann ist für Fugenarbeiten ein AwSV-zertifizierter Fachbetrieb gesetzlich vorgeschrieben?
Gemäß AwSV §62 müssen Fugenarbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Tankstellen, Abfüllanlagen, LAU-Anlagen, Chemikalienlager) von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Betreiber, die nicht-zertifizierte Firmen beauftragen, haften bei Schäden persönlich. Für Tankstellen gelten zusätzlich die TRwS 781–784 (Technische Regeln wassergefährdende Stoffe). Schwegmann ist als Fachbetrieb für AwSV vom TÜV Nord zertifiziert – dieser Nachweis ist auf schwegmann.de/uber-uns dokumentiert und jederzeit nachweisbar.
Welchen kombinierten Belastungen müssen Fugen in Parkdecks, Tankstellen und LAU-Anlagen standhalten?
Fugen werden durch drei Belastungsarten gleichzeitig beansprucht: mechanisch durch Fahrzeug- und Staplerüberfahrten; thermisch durch Frost-Tau-Wechsel und Tausalzangriff; chemisch durch Kraftstoffe, Mineralöle, Laugen, Säuren und Reinigungsmittel. Für Tankstellen und Umschlagflächen definieren die TRwS 781–784 die konkreten Anforderungen an Dichtstoffzusammensetzung, Haftung und Verarbeitungsqualität. Schwegmann setzt dauerelastische, chemikalienbeständige Dichtsysteme der Partner MC-Bauchemie und FloorBridge ein – ausgeführt als TÜV-Nord-zertifizierter AwSV-Fachbetrieb mit vollständiger Prüfdokumentation.
Wie erkenne ich als Betreiber, dass Fugen instandsetzungsbedürftig sind?
Typische Anzeichen: sichtbare Risse oder Fehlstellen im Dichtstoff; ausgehärteter, spröder Dichtstoff ohne Restflexibilität; Wassereintritte oder Feuchteflecken unterhalb der Fuge; Verfärbungen oder Rostlaufspuren an angrenzenden Betonbauteilen; in AwSV-Anlagen zusätzlich: Ölflecken oder Gerüche im Fugenbereich als Hinweis auf Medienübertritt. Die Betreiberpflicht nach AwSV §46 schreibt regelmäßige Kontrollen vor. Als TÜV-Nord-zertifizierter Fachbetrieb und Mitglied der LIB NRW übernimmt Schwegmann auf Wunsch die vollständige Schadensdokumentation und normkonforme Sanierungsplanung.